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Herzlich Willkommen beim ÖbVI-büro Schumann
Auf den folgenden Seiten lernen Sie das Vermessungsbüro Schumann näher kennen und erfahren einige wichtige Dinge zum Thema Vermessungswesen in NRW.
Unsere Leistungen sind nach Kundengruppe geordnet. Das soll Ihnen helfen, schnell und gezielt das richtige Leistungsangebot zu finden.
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder ganz allgemein zum Thema Vermessung, scheuen Sie sich nicht, uns telefonisch, per Fax oder email zu befragen. (Kontakt)
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.
Leistungen
Der Öbvi ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens und ist auf Grund des Vermessungs und Katastergesetztes und der Berufsordnung in dem jeweiligen Bundesland dazu berufen,
  • an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und
  • neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen sowie
  • Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen sind wir als ÖbVI-Büro in Nordrhein-Westfalen Ihr kompetenter Partner in allen Grundstücks und Vermessungsfragen.
Daneben gehören alle ingenieurtechnischen Vermessungen zu unserem Aufgabenbereich. Wir bieten Ihnen nicht nur kostenlose fachkompetente Beratung,
sondern auch folgende Dienstleistungen an:
Kosten
Die Kosten für unsere Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt.
Hoheitliche Aufgaben (wie zum Beispiel Grundstücksteilungen, Gebäudeeinmessungen und amtliche Lagepläne) werden nach der Gebührenordnung für das Amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) vom 05.07.2010 abgerechnet.
Alle übrigen Tätigkeiten (wie z. B. Absteckungen, Bestandspläne und Massenermitt-lungen) werden in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der geltenden Fassung vom 11.08.2009 abgerechnet.
Die Kostenhöhe richtet sich ganz allgemein zum einen nach dem wirtschaftlichen Nutzen, der durch die Dienstleistung entsteht (Äquivalenzprinzip), und zum anderen nach den entstandenen Kosten (Kostendeckungsprinzip).
Einflussgrößen bei der Kostenermittlung sind u.a. der Bodenrichtwert, die Grenzlängen, die Flächengröße und bei Bauwerken die Normalherstellungskosten (NHK).
Bevor Sie etwas in Auftrag geben, ermitteln wir gerne für Sie die zu erwartenden Kosten, die ganz konkret in Ihrem Fall entstehen.
Wir über uns
Das Vermessungsbüro Schumann besteht seit 40 Jahren. Am 1. Januar 1970 übernahm der Dipl.-Ing. Wolfgang Schumann als Öffentlich bestellter Vermessungs- ingenieur das seit 1929 in Bad Oeynhausen ansässige Vermessungsbüro von Herrn Wilhelm Linkwitz.

Aus einem kleinen Büro mit nur einem Messtrupp schuf Wolfgang Schumann ein in ganz Nordrhein-Westfalen - vor allem in Bad Oeynhausen, Löhne, Porta Westfalica und den umliegenden Gemeinden - tätiges und anerkanntes Vermessungsbüro, in dem er zeitweise bis zu 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte.

Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit hat sich Wolfgang Schumann auch im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) mit großem Erfolg engagiert. So war er 24 Jahre lang Obmann im Regierungsbezirk Detmold und im erweiterten Vorstand, 13 Jahre stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein- Westfalen und mehr als 20 Jahre im Bundeshauptvorstand seines Berufsverbandes tätig. Für all seine Tätigkeiten wurde ÖbVI Wolfgang Schumann im Februar 1996, im Rahmen der Jahrestagung des BDVI in Münster feierlich geehrt und mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.

Auch als Ausbildungsstelle hat sich das Büro einen Namen gemacht, so wurden in den vergangenen 4 Jahrzehnten mehr als 35 junge Menschen zu Vermessungstechnikern ausgebildet.

Mit dem Eintritt des ÖbVI Jens Schumann in das Vermessungsbüro am 1. April 2004 wird der Übergang in die nächste Generation vollzogen.
Kontakt und Impressum
Herausgeber:
Vermessungsbüro Schumann
Rosenstraße 30
32584 Löhne
Tel: 05731 / 82088
Fax: 05731 / 82905
email: info@vermessung-schumann.de
USt-IdNr.: DE124368502
Verantwortlich:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Wolfgang und Jens Schumann
Postanschrift: Postfach 10 11 47 Hausanschrift: Rosenstraße 30
  32511 Bad Oeynhausen   32584 Löhne
Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17.00
und am Freitag von 7.30 bis 14.00 zu erreichen.
Ihre Ansprechpartner:
ÖbVI Wolfgang Schumann Tel: (05731) 82 0 88
ÖbVI Jens Schumann Tel: (05731) 82 0 88
Dipl.-Ing. Manfred Wauschkuhn Tel: (05731) 30 14 - 56
und im Außendienst vor Ort: Dipl.-Ing. Volker Schumann und Dipl.-Ing. Heinz Dahlmeier.
Links
Wir sind Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,
sowie in der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Unsere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung in Detmold.
Der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS, mit dem wir GPS-Vermessungen durchführen, wird von Geobasis NRW, der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln, früher Landesvermessungsamt NRW, betrieben.
Amtliche Informationen zum Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen, unter anderem auch Bodenrichtwerte, erhalten Sie bei BORIS.NRW.
Einen Überblick über topographische Informationen in Nordrhein-Westfalen, wie z.B. Luftbilder oder die Deutsche Grundkarte, erhalten Sie bei TIM-Online.
Informationen zur Umstellung auf das neue "Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem" - kurz ALKIS in NRW erhalten Sie hier: ALKIS.
Weitere interessante Informationen zu unserem Fachgebiet finden Sie auf der Seite Arbeitsplatz-Erde.
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Leistungen für den privaten Bauherrn
Als Bauherr hat man viele Einzelheiten zu bedenken - einige Leistungen übernehmen wir für Sie:
  • Wir liefern Ihnen Planungsgrundlagen für Ihre Ideen (z.B. Lageplan, Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterkarte oder Bebauungsplan)
  • Teilungsvermessung
    Vor dem Erwerb einer Teilfläche eines Grundstücks muss diese vermessen werden, um als eigenes Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden zu können. Die neu zu ziehende Grenze muss in bestimmten Fällen beim Bauamt genehmigt werden. Vor der Teilungsvermessung holen wir diese Teilungs- genehmigung mit dem ggf. nötigen Lageplan zum Teilungsantrag für Sie ein und teilen das Grundstück nach Ihren Vorgaben.
  • Lageplan
    Wir liefern Ihnen den amtlichen Lageplan zu Ihrem Bauantrag gemäß BauPrüfVO.
  • Feinabsteckung
    Zur exakten Einhaltung der Baugenehmigung, insbesondere der Grenzabstände, übertragen wir die Außenkanten (Fundamente) Ihres geplanten Bauvorhabens in die Baugrube.
  • Sockelabnahme
    Wir liefern Ihnen den Nachweis, dass das geplante Bauwerk nach Lage und Höhe entsprechend dem genehmigten Bauantrag errichtet wurde.
  • Ebenso erledigen wir die Gebäudeeinmessung nach dessen Fertigstellung.
    Nach dem Vermessungs und Katastergesetz NRW ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die nach 1972 errichteten Gebäude(teile) einmessen zu lassen. Diese Verpflichtung ist gesetzlich festgelegt, um für zukünftige Planungsverfahren eine brauchbare Planungsgrundlage zur Verfügung zu haben.
Weitere Leistungen finden Sie unter den Menüpunkten "für Architekten + Planer", 
"für Städte + Gemeinden"  und  "für Grundstückseigentümer".
Leistungen für Architekten und Planer
Für Architekten, Planer, Bau- und Erschließungsträger bieten wir folgende Dienstleistungen an:
  • Erfassung aller planungsrelevanter Daten
  • Erstellung von digitalen und analogen Planungsgrundlagen
    Wir liefern Ihnen eine Flurkarte mit Umringsmaßen oder auch Lagepläne in gewünschtem Maßstab oder als dxf-file mit flexibel wählbaren Inhalten, wie z.B. Höhen, Baurecht oder Kanalleitungen
  • Parzellierung der Baugrundstücke
  • Baulastlageplan
    Für die Umsetzung Ihrer Planung kann eine Baulasteintragung ein elegantes und zweckmäßiges Mittel sein Ihr Planungsziel zu erreichen. Wir liefern Ihnen den nötigen Lageplan dazu.
  • Absteckung für die Bauausführung nach Ihren Vorgaben
  • Vermessungstechnische Begleitung der Hochbauvorhaben
  • Bauwerksüberwachung
Weitere Leistungen finden Sie unter den Menüpunkten "für den privaten Bauherrn",
"für Städte + Gemeinden"  und  "für Grundstückseigentümer".
Leistungen für Städte und Gemeinden
Für Städte und Gemeinden in Ostwestfalen bieten wir folgende Dienstleistungen an:
  • Erfassung aller planungsrelevanter Daten
  • Erstellung von digitalen und analogen Planungsgrundlagen
    Wir liefern Ihnen eine Flurkarte mit Umringsmaßen oder auch Lagepläne in gewünschtem Maßstab oder als dxf-file mit flexibel wählbaren Inhalten, wie z.B. Höhen, Baurecht oder Kanalleitungen
  • Grenzanzeige beim Bau von Straßen und Kanälen
  • Bestandspläne
    Zur Optimierung Ihrer Planungsmöglichkeiten nehmen wir für Sie die Gelände- und Straßentopographie auf (z.B. auf Friedhöfen oder straßenbegleitenden Anlagen).
  • Baulandumlegung
    Für die Umsetzung Ihrer Planung kann eine Baulandumlegung ein elegantes und zweckmäßiges Mittel sein Ihr Planungsziel zu erreichen. Wir können für Sie die Geschäftsstelle leiten und die Verhandlungen führen.
  • Straßenschlussvermessungen mit Erstellung der Straßenbestandspläne
Weitere Leistungen finden Sie unter den Menüpunkten "für den privaten Bauherrn",
"für Architekten + Planer",  und  "für Grundstückseigentümer".
Leistungen für Grundstückseigentümer
Wir bieten Ihnen als Grundstückseigentümer neben den Leistungen für Bauherren folgende Dienstleistungen an:
  • Grenzvermessung
    Zur Vermeidung und Schlichtung von Grenzstreitigkeiten überprüfen wir Ihre Grenzpunkte (z.B. bei der Errichtung von Zäunen). Wir liefern Ihnen Rechtssicherheit bezüglich Ihres Grundeigentums, indem wir mit der amtlichen Grenzanzeige eine verbindliche Aussage über die Lage Ihrer Grenzen treffen und dies mit öffentlichem Glauben beurkunden.
  • Lagepläne
    Wir liefern Ihnen nicht nur den amtlichen Lageplan zum Bauantrag gemäß BauPrüfVO, sondern auch andere Lagepläne nach Ihren Wünschen. Zum Beispiel einen Lageplan zur Eintragung von Baulasten, den das Bauordnungsamt bei der Eintragung einer Baulast von Ihnen fordert.
  • Auch wenn der Bau Ihres Gebäudes schon lange zurück liegt, kann es sein, dass Ihr Gebäude noch nicht eingemessen ist. Wir führen für Sie die Gebäudeeinmessung durch, die das Katasteramt von Ihnen verlangt.
    Sie erfüllen damit Ihre Verplichtung als Grundstückseigentümer, die nach 1972 errichteten Gebäude(teile) einmessen zu lassen, um für zukünftige Planungsverfahren eine brauchbare Planungsgrundlage zu schaffen.
  • Bescheinigungen
    Wir liefern Ihnen alle Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit der vermessungstechnischen Ermittlung an Grund und Boden stehen, wie die Grenzbescheinigung, das Unschädlichkeitszeugnis, den amtlichen Nachweis über die Grundrissflächen und Höhenlage der baulichen Anlage gem. § 81 BauO NRW und andere.
Weitere Leistungen finden Sie unter den Menüpunkten "für den privaten Bauherrn",
"für Architekten + Planer", und  "für Städte + Gemeinden"  
 
 Aktuelles
Übernahmezeiten im Kreis Minden-Lübbecke

Aufgrund der Umstellung im Katasteramt Minden auf den neuen Standard ALKIS kommt es bis zum Sommer 2012 zu Verzögerungen bei der Übernahme von Teilungsvermessungen.



Vermessungsbüro Schumann